Zusatzjobs
Im Januar 2005 trat die letzte Stufe der „Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) in Kraft, die als wichtigstes Element die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II = Alg II) beinhaltet. Auch viele Jugendliche gehören seitdem zu den sogenannten „Alg II-Beziehern“. Ihnen gilt das Hauptaugenmerk im Rahmen von Hartz IV: Jeder erwerbsfähige, nicht schulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren soll eine Vermittlung in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit erhalten.
Der aves stellt verschiedene Arbeitsgelegenheiten, die in der Allgemeinheit auch mit „Zusatzjobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet werden, zur Verfügung.
Ziele und Inhalte
Die Zusatzjobs des aves bieten
- eine sinnvolle und zumutbare Beschäftigung
- trainieren das eigene Arbeitsverhalten
- lassen Fertig- und Fähigkeiten erlernen
- entwickeln berufliche Ziele und Wege
- erhöhen die eigenen Vermittlungschancen
- führen begleitende Schulungen durch
- helfen bei der Stellensuche
- unterstützen bei persönlichen Schwierigkeiten.
Zielgruppe
Die Zusatzjobs wurden für Jugendliche unter 25 Jahre eingerichtet, die zu dem Personenkreis der „Alg II-Empfänger“ zählen, erwerbsfähig sind und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Inhalte
Die Zusatzjobs des aves umfassen unterschiedliche, vor allem handwerkliche Tätigkeiten. Folgende Arbeitsbereiche werden angeboten:
- Holzverarbeitung
- Metallverarbeitung
- Hauswirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau.
Verschiedene, in diesen Bereichen angebotene Projektarbeiten machen das Auffrischen und den Neuerwerb fachpraktischer und –theoretischer Kenntnisse möglich. Die Jugendlichen gewöhnen sich durch die tägliche Arbeit erneut an die Arbeitswelt und verbessern dadurch Schritt für Schritt ihre beruflichen Handlungskompetenzen. Parallel durchgeführte Schulungen (z.B. Bewerbungstraining) erhöhen die persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Erlernte Kenntnisse können in einem betrieblichen Praktikum angewendet und erweitert werden. Der aves greift hierbei auf seine zahlreichen Kooperationsbetriebe zurück.
Die Mitarbeiter des aves beraten und unterstützen daneben Teilnehmer der Zusatzjobs im Hinblick auf persönliche Schwierigkeiten, die sich häufig auch im Arbeitsprozess zeigen und somit Vermittlungshemmnisse bedeuten können. Bei Bedarf stellen sie für die Jugendlichen den Kontakt zu den notwendigen Fachstellen her. Im Zuge dieser sozialpädagogischen Begleitung , die integrativer Bestandteil der Zusatzjobs ist, nutzt der aves sein Netzwerk aus verschiedenen anderen Institutionen (andere soziale Einrichtungen, Arbeitsvermittlungen, Zeitarbeitsfirmen, Ämter und Behörden).
Zugang, Dauer und Finanzierung
Die Beschäftigung im Rahmen der sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) sieht eine Beschäftigungsdauer von 6 bis max. 12 Monaten vor.
Die für unsere Standorte zuständigen Kostenträger (Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune oder optierende Kommune) entscheiden über die Teilnahme und die Dauer.
Die Empfänger des Arbeitslosengeldes II, das ab Januar 2005 eingeführt wird, erhalten pro gearbeiteter Stunde eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) von 1 bis 1,50€. Die MAE wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Ansprechpartner
Ingo Kruse
Kieler Str. 57
24340 Eckernförde
T 0 43 51 | 72 88 - 22
E-Mail schreiben

