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Unterstützte Beschäftigung

Menschen mit Behinderung sind häufig vom betrieblichen Erwerbsleben ausgeschlossen und erhalten keine Möglichkeit, ihre Potentiale zu erkennen und auszuleben. Unterstützte Beschäftigung setzt hier an, um individuell und stärkenorientiert betriebliche Beschäftigung für behinderte Menschen zu ermöglichen und sie auf dem Weg dorthin zu begleiten, zu fördern und zu unterstützen.

Ziele und Vorteile

Unterstützte Beschäftigung

  • ist ein integratives Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzbeschaffung und Vermittlung, die Qualifizierung im Betrieb und die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses
  • zielt auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ab
  • orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten sowie den konkreten Anforderungen von Arbeitsplätzen.  

Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Zielgruppe

Unterstützte Beschäftigung richtet sich an behinderte Menschen mit einem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit prüft die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme.

Inhalt

Unterstützte Beschäftigung gliedert sich in drei Phasen: Orientierungsphase, Qualifizierungsphase und Stabilisierungsphase.

Während der in der Regel 8-wöchigen Orientierungsphase stehen Eignungsdiagnostik und die berufliche Erprobung im Vordergrund. Durch verschiedene Verfahren wird ein individuelles Teilnehmerprofil entwickelt, das die Grundlage für die anschließende Förderplanung bildet. Die berufliche Erprobung erfolgt in einem Betrieb, der zu den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden passt, in dem geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind sowie eine Perspektive auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.

Ist die Orientierungsphase erfolgreich abgeschlossen, erfolgt in der Qualifizierungsphase die konkrete Einarbeitung direkt auf dem geeigneten Qualifizierungsplatz. Dabei geht es z.B. um die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten mit Hilfe eines konkreten strukturierten Arbeitsplanes.

Der Übergang in die Stabilisierungsphase erfolgt, wenn die Anforderungen des Arbeitsplatzes beherrscht werden und die Qualifizierung abgeschlossen ist. In der Stabilisierungsphase geht es um die Festigung im betrieblichen Alltag und das Hinführen auf eine Übernahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

Während aller drei Phasen erhalten die Teilnehmenden eine sozialpädagogische Begleitung, individuelle Förderplanung sowie die begleitende Vermittlung berufsübergreifender und berufsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten.

Dauer und Finanzierung

Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert. Die individuelle Maßnahmedauer beträgt grundsätzlich bis zu 24 Monate.

Zugang

Die zuständige Beratungsfachkraft (Reha-Beratung) der Agentur für Arbeit prüft die Zugangsvoraussetzungen und entscheidet über die Maßnahmeteilnahme. Wir stellen für Sie gern den Kontakt zur zuständigen Beratungsfachkraft her.

Ansprechpartner

Sandra Käting
Kieler Str. 57
24340 Eckernförde
T 0 43 51 | 72 88 - 60
E-Mail schreiben