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Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (BaE)

Vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die über soziale Benachteiligungen oder eine Lernbeeinträchtigung verfügen, bliebe der Weg in ein übliches Ausbildungsverhältnis erschwert. Der erfolgreiche Verlauf einer Ausbildung wäre zudem ohne begleitende Unterstützung gefährdet.

Ziele und Vorteile

Die Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (BaE) des aves

  • kann in einer Vielzahl von Berufen erfolgen
  • wird bei den Standorten Eckernförde, Kiel und Schleswig in Kooperation mit Wirtschaftsbetrieben durchgeführt
  • beinhaltet einen berufsbezogenen Stützunterricht in Kleingruppen
  • bereitet gesondert auf Prüfungen vor
  • hilft bei betrieblichen Schwierigkeiten
  • unterstützt bei persönlichen Problemen.

Zielgruppe

Die BaE richtet sich an junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Lernbehinderung) von der Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter als benachteiligt eingestuft werden. Diese prüfen die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme, zu denen u.a. eine mindestens sechsmonatige Berufsvorbereitung zählt.

Inhalte

Die BaE des aves wird bereits seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit Kooperationsbetrieben durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass der aves ein großes Angebot an Ausbildungen verschiedener Berufsfelder vorhält und die Ausbildung unter realen Bedingungen stattfindet.

Alle BaE-Teilnehmenden werden von sozialpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften betreut, die einen engen Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule halten. Ganz nach den Bedürfnissen der Auszubildenden sind die individuellen Lernförderungen (Schulungen) und flankierende Maßnahmen im sozialpädagogischen Bereich, die sich sowohl auf den betrieblichen als auch den privaten Bereich beziehen können, ausgerichtet. Im Rahmen der sozialpädagogischen Begleitung werden zusätzliche Freizeitangebote vorgehalten.

Dauer und Finanzierung

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde entscheidet über die Maßnahmedauer, die bei Bedarf die gesamte Ausbildungszeit umfassen kann.

Die Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach §244 Sozialgesetzbuch III (SGBIII). Im Falle der Übernahme des Ausbildungsverhältnisses durch den Partnerbetrieb nach Abschluss des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres richtet sich die Vergütung nach den jeweiligen gültigen Tarifen.

Zugang

Die Beratungsfachkräfte (Berufs- oder Rehaberatung) der örtlichen Agentur für Arbeit oder die zuständigen Fallmanager/-innen des Jobcenters entscheiden über die Teilnahme an der BaE-Maßnahme.

Wir stellen für Sie gern den Kontakt zur zuständigen Beratungsfachkraft her.

Ansprechpartnerinnen

Sandra Käting (Eckernförde)
Kieler Str. 57
24340 Eckernförde
T 0 43 51 | 72 88 - 60
E-Mail schreiben

Tatjana Hensel (Kiel)
Andreas-Gayk-Str. 13
24103 Kiel
T 04 31 | 98 278 - 10
E-Mail schreiben