Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (BaE)
Vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die über soziale Benachteiligungen oder eine Lernbeeinträchtigung verfügen, bliebe der Weg in ein übliches Ausbildungsverhältnis erschwert. Der erfolgreiche Verlauf einer Ausbildung wäre zudem ohne begleitende Unterstützung gefährdet.
Ziele und Vorteile
Die Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (BaE) des aves
- kann in einer Vielzahl von Berufen erfolgen
- wird bei den Standorten Eckernförde, Kiel und Schleswig in Kooperation mit Wirtschaftsbetrieben durchgeführt
- erfolgt beim Standort Schleswig auch integrativ, d.h. direkt beim Bildungsträger
- beinhaltet einen berufsbezogenen Stützunterricht in Kleingruppen
- bereitet gesondert auf Prüfungen vor
- hilft bei betrieblichen Schwierigkeiten
- unterstützt bei persönlichen Problemen.
Zielgruppe
Die BaE richtet sich an junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Lernbehinderung) von der Bundesagentur für Arbeit/ ARGE als benachteiligt eingestuft werden. Diese prüfen die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme, zu denen u.a. eine mindestens sechsmonatige Berufsvorbereitung zählt.
Inhalte
Im Gegensatz zur klassischen intergativen Form der außerbetrieblichen Ausbildung, wie sie der aves im JAW Schleswig anbietet, wird die BaE des Standortes Eckernförde bereits seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit Kooperationsbetrieben durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass der aves ein großes Angebot an Ausbildungen verschiedener Berufsfelder vorhält und die Ausbildung unter realen Bedingungen stattfindet.
Das integrative BaE Modell hingegen sieht die komplette Durchführung der Ausbildung in trägereigenen Werkstätten des aves vor. Während dieser Zeit sind Praktikumseinheiten in Kooperationsbetrieben vorgesehen, damit die Auszubildenden kontinuierliche Betriebserfahrungen sammeln können.
Alle BaE-Teilnehmer werden von Sozialpädagogen und Lehrern betreut, die einen engen Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule halten. Ganz nach den Bedürfnissen der Auszubildenden sind die individuellen Lernförderungen (Schulungen) und flankierende Maßnahmen im sozialpädagogischen Bereich, die sich sowohl auf den betrieblichen als auch den privaten Bereich beziehen können, ausgerichtet. Im Rahmen der sozialpädagogischen Begleitung werden zusätzliche Freizeitangebote vorgehalten.
Dauer und Finanzierung
Die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE Rendsburg- Eckernförde entscheidet über die Maßnahmedauer, die bei Bedarf die gesamte Ausbildungszeit umfassen kann.
Die Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE getragen.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach §244 Sozialgesetzbuch III (SGBIII). Im Falle der Übernahme des Ausbildungsverhältnisses durch den Partnerbetrieb nach Abschluss des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres richtet sich die Vergütung nach den jeweiligen gültigen Tarifen.
Zugang
Die Beratungsfachkräfte (Berufs- oder Rehaberatung) der örtlichen Agentur für Arbeit oder die zuständigen Fallmanager der ARGE entscheiden über die Teilnahme an der BaE Maßnahme.
Wir stellen für Sie gern den Kontakt zur zuständigen Beratungsfachkraft her.
Ansprechpartner
Sandra Käting (Eckernförde)
Kieler Str. 57
24340 Eckernförde
T 0 43 51 | 72 88 - 60
E-Mail schreiben
Tatjana Hensel (Kiel)
Andreas-Gayk-Str. 13
24103 Kiel
T 04 31 | 98 278 - 10
E-Mail schreiben
Henning Solterbeck (Schleswig)
Ilensee 6-8
24837 Schleswig
T 0 46 21 | 96 18 - 12
E-Mail schreiben

